Die Finanzmarktaufsicht teilt sich in die Teilbereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Börsenaufsicht auf, sie kann von einer einzigen Behörde oder von für einzelne Bereiche verantwortlichen unterschiedlichen Behörden durchgeführt werden. Die Finanzmarktaufsicht ist trotz der gemeinsamen Währung auch im Euro-Raum weiterhin Aufgabe der einzelnen Staaten, deren Behörden ihre Aktivitäten jedoch koordinieren. In Deutschland führt die BaFin als Bundesbehörde die Finanzmarktaufsicht durch. Zu den Aufgaben der Finanzmarktaufsicht gehören der Verbraucherschutz und der Anlegerschutz ebenso wie die Abwehr von Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer und weiterer staatsfeindlicher Aktivitäten. Des Weiteren überprüft die Finanzmarktaufsicht die Jahresabschlüsse von Banken und Versicherungen hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen zur Risikobegrenzung.