Finanzmonopol

Ein Finanzmonopol sichert dem Staat das alleinige Recht zur Vermarktung bestimmter Waren und Dienstleistungen zu; er kann das Recht zur Produktion übertragen. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden ein Zündwarenmonopol und ein Branntweinmonopol. Das Zündholzmonopol lief Mitte Januar 1983 aus, während das Branntweinmonopol prinzipiell noch besteht. Da die Herstellung von Branntwein durch freie Hersteller jedoch 1999 aus dem Branntweinmonopol ausgegliedert wurde, bezieht es sich nur noch auf die Produktion von Agraralkohol. Da die Produktion von Agraralkohol zu Marktpreisen nicht möglich ist, bewirkt das Branntweinmonopol heute die Zahlung von Zuschüssen an die im Rahmen dieses Monopols zur Herstellung von Agraralkohol befähigten Produzenten. Neue Finanzmonopole sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland nicht zulässig.

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