Finanzplanung

Eine Finanzplanung befasst sich mit den zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen. Für öffentliche Verwaltungen ist der Haushaltsplan als Mittel der Finanzplanung vorgeschrieben. Bei Unternehmen ist die Finanzplanung zwar grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Krediten und für die Gewährleistung einer jederzeit bestehenden ausreichenden Liquidität, eine Verpflichtung zur Erstellung eines Finanzplanes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Private Haushalte nutzen die Vorteile einer vorausschauenden Finanzplanung eher selten, sie stellen Finanzpläne vor allem auf, wenn sie mit dem Einkommen nicht zurechtkommen. Da eine Finanzplanung zwangsläufig auf Erwartungswerten aufbaut, ist ihre regelmäßige Überprüfung einschließlich erforderlicher Korrekturen erforderlich, in der Verwaltung dient hierzu der Nachtragshaushalt.

^