Ein Firmenanteil ist der im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitete Begriff für Unternehmensanteile. Er wird überwiegend für Anteile an Firmen verwendet, die nicht als Genossenschaften oder Aktiengesellschaften organisiert sind, obgleich es sich bei Aktien und Genossenschaftsanteilen faktisch um eine Sonderform von Firmenanteilen handelt. Firmenanteile sind üblicherweise mit einem Recht auf den anteiligen Gewinn und mit einem Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen verbunden, es existieren jedoch abweichende Gestaltungsmöglichkeiten wie die stille Teilhaberschaft. Bei einer GmbH sowie bei einer Genossenschaft wird der Firmenanteil als Geschäftsanteil bezeichnet. Der Verkauf von Firmenanteilen ist grundsätzlich möglich, kann aber vertraglich an die Zustimmung der Miteigentümer gebunden werden.