Firmendarlehen

Das Firmendarlehen bezeichnet sowohl den von einem Unternehmen aufgenommenen Kredit als auch das Darlehen, welches der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. Das Firmendarlehen als Arbeitgeberdarlehen beruht üblicherweise auf einer Betriebsvereinbarung. Diese darf einzelne Arbeitnehmer nicht diskriminieren, eine allgemeine Obergrenze für die insgesamt vergebene Summe an Firmendarlehen ist zulässig. Bei der Finanzierung eines Unternehmens achten Unternehmen sorgfältiger als private Haushalte auf die entstehenden Kreditkosten. Maßgeblich für die Bonitätsprüfung ist bei Firmendarlehen in erster Linie die Gewinnwahrscheinlichkeit einer konkret zu finanzierenden Maßnahme. Die Vergabe von Firmendarlehen an kleine und mittlere regionale Betriebe zählt zu den ursprünglichen Aufgaben von Kreditgenossenschaften wie Volksbanken.

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