Fixkauf

Der Fixkauf ist eine besondere Form des Kaufvertrages und wird dadurch gekennzeichnet, dass die Lieferung der Ware zu einem exakt genannten Termin erfolgen soll. Bei einer Nichteinhaltung des Termines besteht für den Käufer nach einem Fixkauf die Möglichkeit, vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Des Weiteren kann er Schadenersatz verlangen, sofern er unmittelbar nach Fristablauf die Lieferung der Ware angemahnt hat. Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen für den Fixkauf finden sich für den Vertrag zwischen Vollkaufleuten im Handelsgesetzbuch § 376 und für den Vertrag mit einem privaten Käufer in §§ 275 und 323 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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