Fixkostenzuschläge

Fixkostenzuschläge in der betrieblichen Kostenrechnung beziehen sich auf die Kalkulation, bei welcher die Fixkosten pauschal eingerechnet werden. Fixkosten sind kalkulatorische Kosten, welche unabhängig vom Umsatz auftreten, sie müssen allen Produkten in angemessener Höhe zugerechnet werden. Eine weitere Bedeutung hat der Begriff Fixkostenzuschlag im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen, wenn die Stromkosten sowie die Heizungskosten nicht anhand des tatsächlichen Verbrauches abgerechnet werden, die Berechnung erfolgt oft nach der Anzahl der eine gemietete Ferienwohnung tatsächlich nutzenden Personen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich der Begriff des Fixkostenzuschlages auf das Entgelt, welches Apotheken für die Abgabe verordneter Arneimittel erhalten.

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