Forderungsankauf

Bei einem Forderungsankauf erwirbt ein Inkassobüro oder ein Fonds bestehende Forderungen. Während der Ankauf durch ein Inkassobüro voraussetzt, dass die Forderungen notleidend sind, kaufen Fonds auch bislang ordentlich bediente Forderungen an, solange der Kreditvertrag den Forderungsverkauf in diesem Fall nicht ausschließt. Üblich ist bei einem Forderungsankauf die Übernahme des Ausfallrisikos, wodurch der Kaufpreis deutlich unterhalb des Forderungswertes liegt. Alternativ kann die Forderung lediglich zum Einzug angekauft werden, wobei das Ausfallrisiko bei ihrem Verkäufer verbleibt. Die Verantwortung für die rechtliche Wirksamkeit der eigentlichen Forderung übernimmt der Forderungsankäufer grundsätzlich nicht. Für den Schuldner bedeutet der Forderungsankauf üblicherweise eine Leistungspflicht an den Käufer, zum Teil erfolgt der Ankauf jedoch ohne Information des eigentlichen Schuldners.

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