Der Begriff “Forderungsberechtigte Anleihe“ wird nur noch selten verwendet, da jede Anleihe als Schuldverschreibung mit der Berechtigung des Inhabers verbunden ist, am Ende der Laufzeit die Rückzahlung und zu den Zinsterminen die Zinszahlungen zu verlangen. Da jede Anleihe forderungsberechtigt ist, muss diese Eigenschaft nicht besonders ausgedrückt werden. Der Inhaber jeder Anleihe kann die mit dieser verbundenen Forderungen durchsetzen, sofern der Emittent nicht Insolvenz anmelden musste. Die Bezeichnung einer Anleihe als forderungsberechtigt dient somit ausschließlich Werbezwecken und macht keine weiteren Angaben zu einer außerordentlichen oder zusätzlichen Eigenschaft einer Anleihe. Er macht allerdings deutlich, dass es sich bei einer Anleihe um ein Schuldverhältnis handelt.