Freier Handelsvertreter

Freie Handelsvertreter oder Handelsvertreter arbeiten als selbstständige Kaufleute vorwiegend auf Provisionsbasis. Sie sind hinsichtlich der Rabatte oder Preise, welche sie mit Kunden vertraglich vereinbaren, an die Weisung des vertretenen Unternehmens gebunden und dürfen nicht gleichzeitig für einen Wettbewerber tätig sein. Freier Handelsvertreter hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für den Handelsvertreter durchgesetzt, da die Umgangssprache als Vertreter zunehmend den angestellten Reisenden bezeichnet. Im Unterschied zu einem angestellten Reisenden hat der Handelsvertreter jedoch keinen Anspruch auf eine Grundvergütung, sofern ein Fixum nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Freie Handelsvertreter gelten handelsrechtlich als Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches.

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