Freiverkehrsmarkt

Der Freiverkehrsmarkt ist ein Börsensegment, welches 1988 durch den Zusammenschluss des vormaligen geregelten und des ehemaligen ungeregelten Freiverkehrsmarktes begründet wurde. Auf dem Freiverkehrsmarkt werden die Aktien und Wertpapiere gehandelt, welche keine Zulassung zum Handel auf anderen Märkten beantragt oder erhalten haben. Das Zulassungsverfahren für den Freiverkehrsmarkt ist gegenüber anderen Börsensegmenten vereinfacht, die staatliche Aufsicht auf dem Freiverkehrsmarkt greift grundsätzlich nur bei erkennbarem Missbrauch ein. Ebenso regelt das Börsengesetz den Freiverkehrsmarkt kaum. Nach der Zusammenführung der Freiverkehrsmärkte haben sich erneut amtlich geregelte und nicht geregelte Teilsegmente gebildet. Ein Risiko des Freiverkehrsmarktes für Anleger besteht im Fehlen der Prospekthaftung.

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