Freiwillige soziale Aufwendungen sind Leistungen, welche ein Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt erbringt. Freiwillige soziale Aufwendungen müssen nicht zwingend vom Arbeitgeber aus freiem Stücken erbracht werden, sie können auch in einer Betriebsvereinbarung verbindlich vorgegeben sein. Zu den freiwilligen sozialen Aufwendungen zählen unter anderem Zuschüsse für eine Betriebskantine oder zu den Fahrkosten sowie die Übernahme der Kosten für einen Betriebskindergarten. Der Gesetzgeber fördert freiwillige soziale Aufwendungen, indem er sie teilweise steuerlich gegenüber dem Arbeitslohn begründet. Aus diesem Grund ist die individuelle Vereinbarung freiwilliger sozialer Aufwendungen oft günstiger als eine eigentliche Gehaltserhöhung.