Fremdkapital

Als Fremdkapital gilt Kapital, welches einem Unternehmen nicht durch Anteilseigner zugeflossen ist. Das Fremdkapital wird in der Buchhaltung des Unternehmens auf der Passivseite der Bilanz berechnet und verbucht. Die drei Voraussetzungen für die Bewertung vorhandenen Kapitals als Fremdkapital lauten, dass dieses kündbar oder befristet zur Verfügung gestellt wurde, dass der Kapitalgeber einen Vergütungsanspruch erhält und dass er nicht am finanzierten Unternehmen beteiligt ist. Zum Fremdkapital werden aber auch Teile der Rückstellungen gerechnet. Bei der Immobilienfinanzierung bezeichnet das Fremdkapital den Teil der Bausumme oder des Immobilien-Kaufpreises, welcher nicht durch Eigenkapital gedeckt ist und entsprechend finanziert werden muss.

^