Bei der Nutzung von Kreditkarten gelten Zahlungsvorgänge als Fremdwährungszahlungen, wenn sie außerhalb des Euro-Währungsraumes erfolgen. Die Kreditkartengesellschaft berechnet für Fremdwährungszahlungen ein Auslandseinsatzentgelt, falls der Kreditkartenvergleich keine kostenfreien Zahlungsvorgänge in allen Staaten oder in ausgewählten Ländern vorsieht. Im Inland liegen Fremdwährungszahlungen vor, wenn eine Lieferung oder Dienstleistung in einer anderen Währung als dem Euro bezahlt wird. Fremdwährungszahlungen können frei zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, sie kommen vor allem bei grundsätzlich in anderen Währungen notierten Waren zur Anwendung. Zahlungen an Geschäftspartner im Ausland stellen aus der Sicht des Zahlungspflichtigen ebenfalls Fremdwährungszahlungen dar. Die Anzahl der Fremdwährungszahlungen hat naturgemäß durch die Euro-Einführung abgenommen.