Frühstückskartell

Frühstückskartell ist der umgangssprachliche Begriff für ein informelles Kartell, dessen Absprachen nicht schriftlich festgehalten werden. Für das Kartellamt ist das Frühstückskartell mit dem Nachteil verbunden, dass es die verbotenen Absprachen auf Grund des Fehlens schriftlicher Beweise nicht oder nur über ein Geständnis nachweisen kann. Eine zweite Bedeutung hat der Begriff des Frühstückskartells in der politischen Landschaft inne; dort meint er den Umstand, dass in einer politischen Partei zwei hohe Parteiämter von Ehepartnern oder Lebensgefährten bekleidet werden. In diesem Fall oder Beispiel ist das Frühstückskartell zwar nicht rechtswidrig, es hebelt aber die eigentlich vorgesehene gegenseitige Kontrolle der Inhaber zweier Partei-Spitzenämter weitgehend aus.

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