Fünftelregelung

Die Fünftelregelung dient der Vermeidung steuerlicher Nachteile bei außerordentlichen Einkünften, die sich faktisch auf einen längeren Zeitraum beziehen, obgleich der Steuerpflichtige sie in einem einzigen Jahr bezieht. Die praktische Anwendung der Fünftelregelung im deutschen Steuerrecht erfolgt, indem lediglich ein Anteil von zwanzig Prozent der erhaltenen Leistung für die Ermittlung der Progressionsstufe herangezogen wird. Die Fünftelregelung war ursprünglich für den Verkauf von Anlagevermögen wie einem Gewerbebetrieb gedacht, sie kommt heute immer häufiger auch bei Abfindungen zur Anwendung. Ohne die Fünftelregelung im deutschen Steuerrecht wäre die steuerliche Belastung einmaliger Einkünfte, die für einen längeren Zeitraum gedacht sind, unvertretbar hoch.

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