Gebührensatzung

Eine Gebührensatzung enthält Angaben über die zu einer Gebührenpflicht führenden Tatbestände sowie über die Art der Gebührenerhebung sowie über die Voraussetzungen für eventuell mögliche Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen. Die Höhe der zu zahlenden Gebühren kann in der Gebührensatzung festgelegt oder gesondert in einer Anlage zu dieser verabschiedet werden. Bei kommunalen Gebühren ist das Vorhandensein einer wirksamen Gebührensatzung Voraussetzung für ihre Erhebung. In NRW konnten Universitäten zeitweise eine eigene Gebührensatzung erlassen und die Höhe der Studiengebühren innerhalb eines vom Land vorgegebenen Rahmens selbst festlegen; diese Möglichkeit besteht seit der Abschaffung der Studienbeiträge nicht mehr.

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