Gehaltsgruppen

Die meisten Tarifverträge regeln die Einstufung einzelner Tätigkeiten in unterschiedliche Lohngruppen beziehungsweise Gehaltsgruppen, wobei sie sowohl die erforderliche Mindestqualifikation als auch die zu bewältigenden Arbeitsaufgaben berücksichtigen. Neben der Einstufung in eine Gehaltsgruppe sind für das konkrete Gehalt eines Mitarbeiters zumeist weitere Bezugsgrößen wie das Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit maßgeblich. Gehaltsgruppen wurden zunächst bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen analog zu Besoldungsgruppen bei Beamten eingeführt und später auf die meisten Arbeitsverhältnisse der freien Wirtschaft übertragen. Üblich ist, dass eine höhere Gehaltsgruppe mit einem höheren Monatsgehalt verbunden ist. Bei Gehaltsverhandlungen darf das ausgehandelte Gehalt nicht niedriger als das für die jeweilige Gehaltsgruppe im Tarifvertrag festgelegte Grundgehalt ausfallen.

^