Geldeigentumsrecht

Das Geldeigentumsrecht bezeichnet das Recht natürlicher und juristischer Personen, über Geldbeträge in beliebiger Höhe zu verfügen und dieses frei zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. In der Umgangssprache wird das Recht auch als Recht zum Geldbesitz bezeichnet, in der Fachsprache bezieht sich der Unterschied auf Eigentum und Besitz als rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt auch auf Zahlungsmittel. Eine Mehrzahl maßgeblicher Juristen sieht das Geldeigentumsrecht missachtet, wenn der Steuersatz auf Einkommen mehr als fünfzig Prozent besteht. Das Geldeigentumsrecht ist international anerkannt und zählt zu den grundlegenden Eigentumsrechten. Eine Beschlagnahme von Geldbeträgen ist nur auf richterlichen Beschluss möglich, wenn der dringende Verdacht besteht, dass diese durch Straftaten erworben wurden.

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