Geldeintreibung

Geldeintreibung ist der deutsche Begriff für das heute gebräuchliche Inkasso. Grundsätzlich kann die Geldeintreibung durch ein nachdrückliches Mahnwesen der eigenen Buchhaltung möglich, in der Praxis wird als Inkasso jedoch überwiegend die entsprechende Dienstleistung verstanden. Üblich ist der Verkauf einer schwer einbringbaren Forderung an einen Dienstleister zu einem Preis, welcher geringer als der Wert der Forderung ist, wobei der Inkassodienstleister das Risiko des endgültigen Zahlungsausfalls trägt. Eine weitere Möglichkeit der Geldeintreibung bietet der Stadt mit dem Recht, einen Pfändungsversuch durchführen zu lassen. Private Inkassounternehmen unterliegen strengen Regeln bezüglich der Durchführung des Inkassos, insbesondere sind den Schuldner diskriminierende Maßnahmen verboten.

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