Gemeinkostenlohn

Als Gemeinkostenlohn werden die Teile der in einem Unternehmen gezahlten Arbeitsentgelte einschließlich der Nebenkosten bezeichnet, welche nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden können. Diese Kosten werden auch als Hilfslöhne bezeichnet. Bei den Gemeinkostenlöhnen handelt es sich unter anderem um die Löhne für den Vorarbeiter sowie für das Reinigungspersonal. Die Gemeinkostenlöhne gehören zu den Gemeinkosten eines Unternehmens und müssen in der Kalkulation angemessen berücksichtigt werden. Die meisten Unternehmen sprechen statt von Gemeinkostenlöhnen von Hilfslöhnen, der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die Verbuchungsform der Arbeitskosten. Die Differenzierung in Einzelkosten und Gemeinkosten ist für produzierende Betriebe typisch.

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