Gemeinkostensatz

Der Gemeinkostensatz gibt den Anteil der Gemeinkosten an den Kosten eines Unternehmens insgesamt oder für Teilbereiche an. Gemeinkosten sind alle Kosten, welche nicht direkt einem Kostenträger beziehungsweise einer Tätigkeit zugerechnet werden können. Zu unterscheiden ist der kalkulatorische Gemeinkostensatz und der tatsächliche Gemeinkostensatz; letzterer lässt sich nur rückwirkend anhand der Bilanz eines Unternehmens errechnen. Mittels des kalkulatorischen Gemeinkostensatzes berechnet ein produzierender Betrieb die Verkaufspreise; zu diesem Zweck werden die Gemeinkosten anteilsmäßig einzelnen Produkten zugerechnet. In der Personalkostenrechnung wird der Gemeinkostensatz pro Arbeitsstunde gebildet, indem die Gemeinkosten durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dividiert werden.

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