Die Gesamtfixkosten eines Industriebetriebes oder eines handwerklichen Unternehmens bezeichnen die Gesamtsumme der Kosten, welche sich nicht bei einer Zunahme oder Abnahme des Produktionsvolumens verändern, also fix sind. Der Begriff der Gesamtfixkosten wurde von der betrieblichen Kostenrechnung auf Telekommunikationstarife übertragen und bezeichnet die Kosten, welche gemäß der vertraglichen Vereinbarung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Festnetzanschlusses oder Mobiltelefones entstehen: bei diesen handelt es sich um die Grundgebühr oder die Kosten für eine langfristig vereinbarte Flatrate. Eher umgangssprachlich ist die Bezeichnung aller regelmäßig anfallenden Ausgaben als Gesamtfixkosten, wie sie bei der Erstellung eines privaten Haushaltsplanes zur Anwendung kommt.