Geschäftsbesorgung

Geschäftsbesorgung ist der Fachbegriff für die Durchführung von Auftragstätigkeiten durch Freiberufler, am häufigsten richtet sich der Geschäftsbesorgungsvertrag an Rechtsanwälte oder Notare. Die üblicherweise im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages verbundenen vollmachten stellen rechtlich eigenständige Verträge dar. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist je nach Art der Geschäftsbesorgung ein Werkvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag; der Werkvertrag begrenzt die Beauftragung zur Geschäftsbesorgung auf eine konkrete Aufgabe, während der Dienstleistungsvertrag langfristig angelegt ist. Ungetreue Geschäftsbesorgung ist im Strafrecht der Schweiz ein eigener Straftatbestand, in Deutschland gilt eine bewusst oder grob fahr fahrlässig erfolgende Geschäftsbesorgung zum Nachteil des Auftraggebers rechtlich als Sonderform der Untreue.

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