Geschäftspartner

Der Begriff oder das Synonym Geschäftspartner bezeichnete ursprünglich nur den Mitteilhaber an einem eigenen Unternehmen. Heute wird auch mit Bezug auf Vertragspartner, mit welchen ein Vertrag abgeschlossen wurde, von Geschäftspartnern gesprochen; der eigentliche Begriff wäre Handelspartner oder Vertragspartner. Eine besondere Bedeutung nimmt der Geschäftspartner im Franchise-Verfahren ein, welches gelegentlich auch als Geschäftspartnermodell bezeichnet wird. In diesem Fall sind die einzelnen Geschäftspartner des Franchise-Gebers rechtlich eigenständig, obgleich ihre Handlungen weitgehend von dessen Vorgaben abhängig sind. Unternehmen der Energiewirtschaft bezeichnen einen Kunden als Person als Geschäftspartner und den Kunden hinsichtlich eines konkreten Vertrages als Vertragspartner, so dass idealerweise jeder Kunde auch bei unterschiedlichen Verträgen und entsprechend mehreren Vertragspartnernummern nur unter einer Geschäftspartnernummer geführt wird.

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