Das Gesundheitszeugnis war bis 2001 für Arbeitnehmer vorgeschrieben, welche offene Lebensmittel verkauften oder in gastronomischen Einrichtungen tätig waren. Eine einmalig durchgeführte Untersuchung führte zur Ausstellung eines lebenslang gültigen Gesundheitszeugnisses. Heute ist das Gesundheitszeugnis durch eine Belehrung ersetzt, welche erstmals durch das Gesundheitsamt erteilt und jährlich durch den Arbeitgeber wiederholt wird. Inhalt der Belehrung sind Infektionskrankheiten und ihre Symptome, welche zu einem Beschäftigungsverbot im Lebensmittel- und Gastronomiebereich führen. Anstelle des Gesundheitsamtes kann in den meisten Bundesländern auch ein beauftragter Arzt die Erstbelehrung vornehmen. Umgangssprachlich wird die Bescheinigung über die durchgeführte Erstbelehrung oftmals weiterhin als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Des Weiteren bezeichnet der Volksmund die Bescheinigung über eine für Jugendliche generell und für Erwachsene bei einigen Tätigkeiten vorgeschriebene Einstellungsuntersuchung als Gesundheitszeugnis.