Gewichtszoll

Der Gewichtszoll ist ein System der Berechnung von Zöllen. Wenn das Gewicht zur Berechnung der zu zahlenden Zollabgaben verwendet wird, legt der den Zoll erhebende Staat für unterschiedliche Waren verschiedene Zollsätze fest. Üblicher als der Gewichtszoll ist heute die Berechnung der Zollabgaben nach dem Wert der eingeführten oder ausgeführten Waren, wobei der zollrechtlich maßgebliche Wert mit dem tatsächlichen Kaufpreis identisch sein kann, oftmals aber als Zollwert unabhängig vom tatsächlich gezahlten Preis festgelegt wird. Gewichtszöllen werden wie alle anderen Zölle zunehmend seltener erhoben, da auf Grund gegenseitiger Abkommen sowie grundsätzlich innerhalb der EU auf eine Verzollung verzichtet wird.

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