Gewinnsteuer

Die Gewinnsteuer in Deutschland ist eine Steuer, deren Höhe sich aus dem steuerpflichtigen (steuerbaren) Gewinn eines Unternehmens ergibt. Dabei unterliegt der von Einzelunternehmen erzielte Gewinn der Einkommenssteuer (steuerrechtlich Einkommensteuer genannt) und der Gewinn einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer ist grundsätzlich niedriger als die Einkommenssteuer, eine Ausnahme besteht bei natürlichen Personen mit geringen Einkünften. Eine Begründung für die geringere Körperschaftssteuer ist, dass die Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften an die Anteilseigner von diesen zusätzlich zu versteuern sind; eine weitere Ursache besteht im internationalen Steuerwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen. Da die Gewerbesteuer ebenfalls anhand des Gewinnes berechnet wird, kann sie ebenfalls zu den Gewinnsteuern gerechnet werden.

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