Girokonto für Minderjährige

Um ein Girokonto für Minderjährige zu eröffnen bedarf es grundsätzlich der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Das für ein Girokonto für Minderjährige erforderliche Mindestalter kann von der Bank frei festgelegt werden; sie soll die Eröffnung eines Kontos für Auszubildende jedoch nicht ablehnen, da diese ihre Ausbildungsvergütung unbar erhalten. Viele Banken bieten Girokonten bereits für sehr junge Minderjährige an, um Kinder und Jugendliche an den unbaren Zahlungsverkehr zu gewöhnen. Ein Girokonto für Minderjährige darf nur auf Guthabenbasis geführt werden. Die Ausgabe einer Bankkarte ist möglich, sofern vor jeder Verfügung das Kontoguthaben abgefragt wird. Viele Geldinstitute bieten das Girokonto für Minderjährige ohne weitere Bedingungen kostenfrei an.

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