Girovertrag

Der Girovertrag ist der Vertrag, welchen der Kontoinhaber mit der Bank über die Führung eines Girokontos abschließt. Der Girovertrag regelt die gegenseitigen Pflichten und Rechte zwischen dem das Konto führenden Kreditinstitut und dem Kontoinhaber, wobei die Bank zugleich auf die Gültigkeit ihrer AGB verweist. Das Handelsgesetzbuch enthält für den Girovertrag mit Privatkunden zahlreiche feste Vorgaben, während bei Giroverträgen zu Geschäftskonten deutlich größere Gestaltungsspielräume bestehen. Die meisten Bedingungen des HGB sind ebenfalls abdingbar, falls das Konto in einer Fremdwährung geführt wird. Rechtlich gilt der Girovertrag als Dauerschuldverhältnis, bei welchem sich die Bank zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Auftrag des Kontoinhabers verpflichtet.

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