Gliedertaxe

Die Gliedertaxe bezeichnet das Instrument der privaten Unfallversicherung zur Berechnung der Leistung im Falle einer Invalidität. Sie besteht aus pauschalen Werten für den Verlust beziehungsweise die vollständige Nichtverwendbarkeit eines Körperteiles. Für einzelne Berufsgruppen wie Heilberufe gilt eine besondere Gliedertaxe, die auf die berufstypischen Erfordernisse abgestimmt ist. Bei einer teilweisen Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit eines Körperteiles, wie beispielsweise einer Hand, zahlt der Versicherer in der privaten Unfallversicherung den entsprechenden Teilbetrag des in der Gliedertaxe festgelegten Wertes aus. Einige Unfallversicherer bieten neben der klassischen Versicherung Sonderverträge mit einer erhöhten Gliedertaxe für die meisten Körperteile an. Als Alternative zur üblichen privaten Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, gezielt bestimmte Körperteile zu versichern, bei deren Verlust die vollständige Versicherungssumme fällig wird.

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