Gründungskosten sind die Kosten, welche bei der Gründung eines Unternehmens aufzubringen sind. Zu den Gründungskosten gerechnet werden neben den für gesetzlich erforderliche Maßnahmen aufzubringenden Gebühren üblicherweise auch Beratungskosten sowie Aufwendungen für die anfängliche Werbung gerechnet. Gesetzlich vorgeschriebene Gründungskosten fallen für die Ausstellung eines Gewerbescheines ebenso wie für die Erteilung der in einzelnen Branchen erforderlichen Genehmigungen und für die Eintragung in das Handelsregister an. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind zudem Anwaltskosten und Notargebühren als Gründungskosten zu berücksichtigen. Gründungskosten lassen sich durch die Inanspruchnahme kostenloser Beratungsleistungen, welche von vielen Industrie- und Handelskammern angeboten werden, reduzieren.