Gutachterhonorar

Das Gutachterhonorar ist das Honorar, welches an einen Sachverständigen (Gutachter) zu bezahlen ist. Das Gutachterhonorar ist für viele Bereiche gesetzlich oder durch berufsständische Honorarordnungen festgelegt. Beide Regelungen berücksichtigen bei der Festlegung des Gutachterhonorars sowohl den Streitwert als auch den Arbeitsaufwand. Das Gutachterhonorar ist bei Schadensfällen durch den Verursacher oder dessen Versicherung zu tragen, bei Gerichtsverfahren bezahlt in der Regel (Ausnahmen gelten vor allem im Arbeitsrecht) die unterlegene Partei. In der Immobilienwirtschaft trägt der Auftraggeber das Gutachterhonorar. Dieses ist für einen Hauskäufer sinnvoll angelegt, da der Sachverständige den tatsächlichen Wert der Immobilie ermittelt. Für den Verkäufer ist die Beauftragung eines Gutachters sinnvoll, da dessen Expertise die Verkaufschancen erhöht.

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