Haftpflicht

Der Begriff Haftpflicht stammt aus der Rechtsprechung und meint, dass jeder Mensch verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, welchen er einer anderen Person zufügt. Ausnahmen gelten für Kinder, welche auf Grund ihres Lebensalters noch nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Zusätzlich kennt das Gesetz in den meisten Ländern eine Gefährdungshaftpflicht, welche in der Praxis überwiegend eintritt, wenn einem Autofahrer zwar kein Vorwurf eines fehlerhaften Verhaltens gemacht werden kann, sondern lediglich der bloße Betrieb des Fahrzeugs zu einer Gefahr führte. Die Haftpflicht gilt grundsätzlich lebenslang und mit dem gesamten Vermögen, vor den Haftpflichtfolgen schützt eine Haftpflichtversicherung.

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