Handelsfaktura

Eigentlich ist eine Faktura eine Rechnung, der Begriff Handelsfaktura stammt jedoch aus dem Zollrecht und bezieht sich ausschließlich auf die Rechnung, welche der Zollbehörde zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer sowie der Zollgebühren für die Einführung zollpflichtiger Waren vorzulegen ist. Form und Inhalt der Handelsfaktura richten sich nach den zollrechtlichen Bestimmungen des Einfuhrlandes, Mindestvoraussetzungen sind in jedem Fall die genaue Bezeichnung der gelieferten Waren sowie der vereinbarte Verkaufspreis und die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Des Weiteren enthält die Handelsfaktura Angaben über den Verkäufer ebenso wie über den Käufer der entsprechenden Waren. Aus Gründen des Artenschutzes oder wegen spezifischer Einfuhrbedingungen können für die Handelsfaktura zusätzliche Angaben über die Herkunft der gehandelten Waren verlangt werden.

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