Das Handelsgericht dient der Konfliktlösung bei Streitigkeiten mit Warengeschäften. Dies sowohl im Inland als auch international. Die Zuständigkeiten der Handelsgerichte variieren jedoch stark von Land zu Land. Bei persönlicher Eignung kann in Deutschland jeder Handelsrichter werden, der das Mindestalter von 30 Jahren vollendet hat und durch seine kaufmännische Tätigkeit in das Handelsregister eingetragen ist. Eine Entlohnung der Handelsrichter in Form einer Aufwandsentschädigung entfällt, nur Fahrkosten werden übernommen. Ehrenamtliche Handelsrichter verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Richter. Dies schließt ein gleiches Stimmrecht mit ein. Schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden die ersten Kaufleute als Richter in Handelsrechtsangelegenheiten eingesetzt.