Handelskauf

Unter einem Handelskauf versteht man ein Kaufgeschäft, bei dem wenigstens eine Vertragspartei Kaufmann ist. Der damit verbundene Kauf wird als Handelsgeschäft bezeichnet. Hier wird zwischen dem einseitigen und dem zweiseitigen Handelsgeschäft unterschieden. Das einseitige Handelsgeschäft beschreibt einen Kaufvorgang, bei dem eine der Parteien Kaufmann ist. Handelt es sich bei beiden Parteien um einen Kauf für Ihren Handelsbetrieb, spricht man von einem beiderseitigen Handelskauf. Sollte jedoch eine Privatperson einer anderen Privatperson ein Gut verkaufen, handelt es sich um einen bürgerlichen Verkauf. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um einen Privatkauf handelt und einer oder beide Beteiligte zur Gruppe von Unternehmern gehören.

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