Handelspolitik

Die Handelspolitik zählt zu den Gemeinschaftskompetenzen der Europäischen Union. Dies ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt. Während dies für den Warenverkehr uneingeschränkt gilt, ist dies in den Bereichen Geistiges Eigentum und Dienstleistungen anders. Hier sind die Zuständigkeiten unterschiedlich. Die Handelspolitik wird von der EU-Kommission festgelegt nach Rücksprache mit den verschiedenen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vertritt die deutsche Position in der Handelspolitik sowohl im europäischen als auch im internationalen Rahmen. Dabei wird die Handelspolitik durch verschiedene Maßnahmen gestaltet. Besonders internationale Handelsabkommen zwischen den verschiedenen Staaten spielen eine wichtige Rolle, so wie etwa das Multilaterale Abkommen.

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