Die Handelsüberwachungsstelle ist laut Gesetz an jeder Börse einzurichten und kontrolliert den dortigen Handel sowie die Abwicklung der Börsengeschäfte. Zu den zentralen Aufgaben der Handelsüberwachungsstelle gehört die lückenlose und systematische Erfassung und Auswertung der Börsengeschäfte ebenso wie die Aufnahme von Ermittlungen bei Auffälligkeiten während eines Börsentages. Durch die Überwachung der Einhaltung aller an der Börse geltenden Regeln und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Preisfeststellungen garantiert die Handelsüberwachungsstelle den ordnungsgemäßen Wertpapierhandel und Börsenhandel. Die häufigsten durch die Handelsüberwachungsstelle aufgedeckten Unregelmäßigkeiten beziehen sich auf einen unzulässigen Insiderhandel. Die Abkürzung für die Handelsüberwachungsstelle lautet HÜSt, es handelt sich bei ihr um eine eigenständige Behörde.