Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Kaufmann und vermittelt Handelsgeschäfte. Er ist somit auf eigenes Risiko, jedoch sowohl in fremdem Namen als auch auf fremde Rechnung tätig. Er kann sowohl für ein als auch für mehrere Unternehmen tätig sein und benötigt einen Gewerbeschein, die Eintragung in das Handelsregister ist jedoch nicht erforderlich. Der Handelsvertreter erhält im Erfolgsfall Provision. Die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters sind im Handelsvertreterrecht verankert. In der Umgangssprache werden angestellte Reisende oft ebenfalls als Vertreter oder Handelsvertreter bezeichnet, diese Benennung ist unzutreffend, da es sich einem Reisenden um einen weisungsgebundenen Angestellten im Außendienst handelt.

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