Handyvertrag

Handyvertrag ist der volkstümliche Begriff für einen Mobilfunkvertrag, wobei Prepaid-Karten zumeist als Handys ohne Vertrag bezeichnet werden, so dass sich der Begriff des Handyvertrages nur auf Verträge mit monatlicher Abrechnung bezieht. Diese Begriffsverwendung ist jedoch unzutreffend, da auch ein Prepaidvertrag in Wirklichkeit ein Vertrag um die Nutzung der Mobilfunkkarte und der Gegenstand der entsprechenden Verträge die Nutzung der SIM-Karte und nicht die Verwendung des Gerätes ist. Mit dem Handyvertrag verpflichtet der Kunde sich zur Begleichung der anfallenden Gesprächskosten, während der Netzanbieter im Rahmen der technischen Möglichkeit die Verfügbarkeit des Netzes gewährleistet. Sowohl Postpaidverträge als auch Prepaidverträge unterliegen in Deutschland der Registrierungspflicht.

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