Hauptaktionär

Als Hauptaktionär gilt die natürliche oder juristische Person, welche die meisten Aktien einer Aktiengesellschaft besitzt. Wenn sie mehr als fünfzig Prozent der Aktien besitzt, wird sie als Mehrheitsaktionär bezeichnet. Auf Grund der hohen Anzahl an Aktien verfügt ein Hauptaktionär auf der Hauptversammlung über einen überdurchschnittlich großen Einfluss, da das Aktienrecht ein Stimmrecht je Aktie (bezogen auf Stammaktien) vorsieht. Eine weitere rechtliche Sonderstellung genießen Hauptaktionäre jedoch nicht, da das Aktienrecht die Gleichstellung aller Aktionäre vorsieht. In vielen Fällen sind andere Gesellschaften Hauptaktionäre, bei einigen ehemaligen Staatsunternehmen fungiert die Bundesrepublik Deutschland weiterhin über den Status als Hauptaktionär.

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