Haushaltsvermögen

Das Haushaltsvermögen bezeichnet das Vermögen eines privaten Haushaltes beziehungsweise einer Bedarfsgemeinschaft. Die Berechnung des Haushaltsvermögens erfolgt sowohl für statistische Zwecke als auch im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung. Bei der Feststellung, ob eine Bedarfsgemeinschaft über ein zunächst zu verbrauchendes Haushaltsvermögen verfügt, werden dem Schonvermögen zuzuordnende Sachgüter nicht angerechnet. Die Berechnung des Haushaltsvermögens zu statistischen Zwecken erfolgt je nach Statistik auf unterschiedliche Weise, üblicherweise werden Sachwerte in Statistiken nur berücksichtigt, wenn sie der längerfristigen Vermögensanlage dienen, während Gebrauchsgüter unberücksichtigt bleiben. Das durchschnittliche Haushaltsvermögen nimmt zwar regelmäßig zu, zugleich erhöht sich aber die Anzahl der Haushalte, denen auf Grund eines geringen Einkommens keine Vermögensbildung möglich ist.

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