Die Hausratversicherung schützt den Besitz eines Haushaltes vor Schäden durch Raub, Einbruchdiebstahl, Feuer und bedingt Wasser. Je nach Vertrag sind Elementarschäden ebenfalls versichert, zu diesen zählen durch Ereignisse wie Erdbeben, Sturmfluten oder Vulkanausbrüche eingetretene Schäden. Die Hausratversicherung gilt auch für vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung verwendete Gegenstände. Allerdings ist der einfache Diebstahl im Rahmen der Hausratversicherung nicht versichert, so dass Schäden infolge eines Einbruchdiebstahls im Hotel erstattet werden, Diebstähle bei der Nutzung eines Mehrbettzimmers im Hostel jedoch nicht. Die Mitversicherung eines Fahrrades muss bei den meisten Versicherungsgesellschaften gesondert vereinbart werden. Im Schadensfall erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert. Statt Hausratversicherung wird auch die Schreibweise Hausratsversicherung verwendet.