Hebesatz

Der Hebesatz bezeichnet den prozentualen Betrag, welchen Städte und Gemeinden vom Steuermessbetrag für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuer erheben. Im Rahmen der Grundsteuer unterscheiden die meisten Gemeinden zwischen landwirtschaftlich genutzten und anderen Flächen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist seit dem Jahr 2004 durch Bundesgesetz auf mindestens zweihundert Prozent festgelegt worden; damit entfällt für Gemeinden die Möglichkeit, durch einen zeitweiligen Verzicht auf Gewerbesteuer Industriebetriebe zur Ansiedlung zu motivieren. In den meisten deutschen Regionen ist der Hebesatz der Gewerbesteuer in Großstädten deutlich höher als in den stadtnahen Randgemeinden. Hinsichtlich der Grundsteuer gibt es keinen mindestens zu nutzenden Hebesatz, auf diese Steuereinnahmen können Gemeinden weiterhin verzichten.

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