Heimarbeiterschutz

Der Heimarbeiterschutz bezieht sich auf angestellte Heimarbeiter. Es regelt eine Mindestbezahlung der angestellten Heimarbeiter sowie ihre Absicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Zugleich verbietet der Heimarbeiterschutz die vertragliche Vereinbarung, wonach angestellte Heimarbeiter neben der Anfertigung der Ware auch für den Verkauf der durch sie hergestellten Güter verantwortlich sind. Die soziale Absicherung im Rahmen des Heimarbeiterschutzes greift auch bei Kurzarbeit oder Insolvenz des Auftraggebers. Die juristische Festschreibung des Heimarbeiterschutzes erfolgt durch das Heimarbeitsgesetz. Wenn Arbeitgeber wiederholt gegen die Bestimmungen des Heimarbeitsgesetzes verstoßen, kann ihnen das Recht zur Beschäftigung von Heimarbeitern entzogen werden, besonders die Einhaltung der Mindestlöhne für die Heimarbeit wird konsequent kontrolliert.

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