Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist ein Bestandteil der Nebenkostenabrechnung für Mieter oder Wohnungseigentümer. Sie erfolgt, wenn die Wärmelieferung nicht direkt durch einzelne Wohnungsinhaber mit dem Energieversorgungsunternehmen abgerechnet wird. Die direkte Abrechnung zwischen Wohnungsnutzern und dem Energieversorgungsunternehmen ist bei der Nachtspeicherheizung üblich und kommt zudem in einigen Gebieten bei der Gasversorgung zur Anwendung. In diesem Fall stellt die Rechnung des Energieversorgers für die Wärmelieferung faktisch die Heizkostenabrechnung dar, auch wenn die getrennte Erfassung nach Heizstrom und Haushaltsstrom nur bei Zweitarifzählern erfolgt. Bei einer Heizkostenabrechnung durch den Vermieter oder Verwalter erfolgt die Aufteilung der Kosten nicht ausschließlich nach der bezogenen Energiemenge, sondern auch gemäß der beheizbaren Wohnfläche.

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