Die Heizkostenbeihilfe im engeren Sinn ist eine bislang einmalig ausgezahlte Sonderbeihilfe bei hohen Heizkosten und anhaltend kalter Witterung. Sie wurde für die Beschaffung fester Brennstoffe direkt ausgezahlt und stand bei einer jährlichen Heizkostenabrechnung durch den Vermieter beziehungsweise Verwalter oder einer regelmäßigen Abschlagszahlung als Sonderzahlung nach dem Erhalt der Jahresrechnung zur Verfügung. Umgangssprachlich wird der in die Berechnung verschiedener Sozialleistungen einfließende Betrag für die Wärmelieferung ebenfalls als Heizkostenbeihilfe bezeichnet. Voraussetzung für die Gewährung der Heizkostenbeihilfe im engeren oder weiteren Sinn ist ein wirtschaftlicher Umgang mit der zu Heizzwecken gelieferten Energie, da Energieverschwendung nicht gefördert werden soll und zudem zu einer Selbstverschuldung der hohen Heizkosten führt.