Hermes-Bürgschaften ist neben Hermes-Deckung eine der beiden umgangssprachlichen Bezeichnungen für die seitens der Bundesrepublik Deutschland staatlicherseits bereitgestellten Exportgarantien. Der Name beruht darauf, dass die Unternehmensgruppe Hermes (heute Euler Hermes SA) die Abwicklung der Bürgschaften im Auftrag des Bundes übernimmt. Der Sinn der Hermes-Bürgschaften besteht darin, dass Exporteure vor Verlusten durch die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch ausländische Kunden geschützt werden. Formal werden Hermes-Bürgschaften in Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften unterteilt. Der Unterschied besteht darin, dass Ausfuhrgarantien bei einem privaten Importeur und Ausfuhrbürgschaften bei öffentlich-rechtlichen Importeuren erteilt werden. Hermes-Bürgschaften decken neben dem wirtschaftlichen Risiko auch politische Risiken im Empfängerland.