Höchstbetragsbürgschaft

Eine Höchstbetragsbürgschaft ist eine Bürgschaft, deren Höhe begrenzt ist. Eine früher von den Banken ausgeübte Praxis, eine Erweiterungsklausel in den Bürgschaftsvertrag aufzunehmen, ist nicht mehr zulässig. Somit ist der in einer Höchstbetragsbürgschaft genannte Betrag tatsächlich die maximale Summe, für welche ein Bürge zur Zahlung herangezogen werden darf. Üblicherweise liegt der mittels einer Höchstbetragsbürgschaft abgesicherte Betrag zehn bis fünfzehn Prozent oberhalb der eigentlichen Kreditsumme, damit Zinsen und mit einer nicht ordnungsgemäßen Tilgung durch den Kreditnehmer verbundene Kosten ebenfalls dem Bürgen aufgelegt werden können. Ohne Höchstbetragsklausel gilt eine Bürgschaft unbegrenzt; sie ist dann jedoch oftmals anfechtbar, da sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen nicht beachtet.

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